Honorar
Das Honorar für Gutachten wird frei vereinbart. Die Regelung zur Ermittlung von Honoraren für Wertermittlungen ist durch die Neufassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die am 18.8.2009 in Kraft getreten ist, entfallen.
Die Honorarhöhe ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Bewertungsobjektes und dem Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Eine Orientierung erfolgt üblicherweise an der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS).
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